Glossar

Effektiver Stundenlohn

aus Perspektive des Arbeitgebers

Der effektive Stundenlohn für interne Analysezwecke gibt an, wie viel ein Arbeitgeber pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde bezahlt, nachdem Lohnnebenkosten und Ausfallzeiten (Feiertage, Urlaub, Krankheit) berücksichtigt wurden.

Formel

Effektiver Stundenlohn = Jahres­gesamtkosten des Arbeitgebers ÷ Produktive Jahres­arbeitsstunden

Beispielrechnung mit Mindestlohn 2025
Schritt Berechnung Ergebnis
(a) Stundenlohn (gesetzl. Mindestlohn) 12,82 €
(b) Monatsarbeitszeit 40 h × 52 Wochen ÷ 12 173,3 h
(c) Monats‑Bruttolohn 12,82 € × 173,3 h 2 222,00 €
(d) Arbeitgeberkostenaufschlag ca. 23,2 %* auf (c) 516,40 €
(e) Monatliche Gesamtkosten 2 222,00 € + 516,40 € 2 738,40 €
(f) Produktive Arbeitstage 365 – 104 WE – 9 FT – 30 U – 10 K 212 Tage
(g) Produktive Jahresstunden 212 Tage × 8 h 1 696 h
32 860,80 € ÷ 1 696 h = 19,38 €

* Aufschlag zusammengesetzt aus Arbeitgeberanteilen zu KV, PV, RV, AV sowie Umlagen U1/U2/U3 und BG‑Beitrag; hier gerundet auf 23,2 %.

Kernaussage

Bei einem gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 € entsteht dem Arbeitgeber pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde ein Aufwand von rund 19,40 €.

Annahmen (Stichpunkte)

  • Vollzeit 40 h / Woche, Kinderlos, Steuerklasse 1
  • 30 Urlaubstage, 10 Krankheitstage, 9 bundeseinheitliche Feiertage
  • Betrieb < 30 Mitarbeitende → U1 = 2,5 %
  • U2 = 0,34 % (Mutterschaft)
  • U3 = 0,15 % (Insolvenzgeld)
  • Ø Berufsgenossenschafts‑Beitrag bereits in Kosten enthalten

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